Exposé Stadtgärten Usingen - Flipbook - Seite 6
ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom ¹
16.10.2023
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
2
Registriernummer:
Energiebedarf
Treibhausgasemissionen
kg CO2-Äquivalent /(m²•a)
9,25
Endenergiebedarf dieses Gebäudes
17 kWh/(m²·a)
0
A
25
B
50
C
D
75
100
E
F
G
H
au
A+
125
150
175
200
225
>250
30 kWh/(m²·a)
Primärenergiebedarf dieses Gebäudes
Primärenergiebedarf
Ist-Wert
30 kWh/(m²• a)
Anforderungswert
Energetische Qualität der Gebäudehülle HT'
Ist-Wert
0,24 W/(m²• K)
Anforderungswert
Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren
✔
Verfahren nach DIN V 18599
Regelung nach § 31 GEG („Modellgebäudeverfahren“)
Vereinfachungen nach § 50 Absatz 4 GEG
ch
Anforderungen gemäß GEG 2
47 kWh/(m²• a)
0,45 W/(m2• K)
✔
Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau)
eingehalten
rs
Endenergiebedarf dieses Gebäudes [Pflichtangabe in Immobilienanzeigen]
Vergleichswerte Endenergie 4
Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
✔ für Heizung
✔ für Warmwasser
Nutzung erneuerbarer Energien3:
✔
Nutzung zur Erfüllung der 65%-EE-Regel gemäß § 71 Absatz 1 in
Verbindung mit Absatz 2 oder 3 GEG
✔ Erfüllung der 65%-EE-Regel durch pauschale Erfüllungsoptionen
nach § 71 Absatz 1,3,4 und 5 in Verbindung mit § 71b bis h GEG 3
A+
0
25
A
C
B
50
75
D
100
125
E
F
150
175
200
G
H
225
>250
Eff
Hausübergabestation (Wärmenetz) (§ 71b)
Wärmepumpe (§ 71c)
Stromdirektheizung (§ 71d)
Solarthermische Anlage (§ 71e)
Heizungsanlage für Biomasse oder Wasserstoff/-derivate (§ 71f,g)
Wärmepumpen-Hybridheizung (§ 71h)
Solarthermie-Hybridheizung (§ 71h)
Dezentrale, elektrische Warmwasserbereitung (§ 71 Absatz 5)
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Vo
✔
17 kWh/(m²•a)
✔ Erfüllung der 65%-EE-Regel auf Grundlage einer Berechnung im
Einzelfall nach § 71 Absatz 2 GEG: Anteil Wär- Anteil EE 6 Anteil EE 6
Art der erneuerbaren Energie:
Geothermie oder Umweltwärme
mebereitstellung 5:
der Einzel- aller
Anlagen 7:
anlage:
100 %
%
100 % 100
%
%
%
Summe 8: 100
%
Erläuterungen zum Berechnungsverfahren
Das GEG lässt für die Berechnung des Energiebedarfs unterschiedliche
Verfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen
können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen
Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte der Skala sind spezifische Werte nach dem GEG pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche
(AN), die im Allgemeinen größer ist als die Wohnfläche des Gebäudes.
Nutzung bei Anlagen, für die die 65%-EE–Regel nicht gilt 9:
Art der erneuerbaren Energie:
Anteil EE10:
%
%
Summe 8:
%
weitere Einträge und Erläuterungen in der Anlage
1
7
2
8
siehe Fußnote 1 auf Seite 1 des Energieausweises
nur bei Neubau sowie bei Modernisierung im Fall des § 80 Absatz 2 GEG
3
Mehrfachnennungen möglich
4
EFH: Einfamilienhaus, MFH: Mehrfamilienhaus
5
Anteil der Einzelanlage an der Wärmebereitstellung aller Anlagen
6
Anteil EE an der Wärmebereitstellung der Einzelanlage/aller Anlagen
nur bei einem gemeinsamen Nachweis mit mehreren Anlagen
Summe einschließlich gegebenenfalls weiterer Einträge in der Anlage
9
Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 zum Zweck der Inbetriebnahme in
einem Gebäude eingebaut oder aufgestellt worden sind oder einer Übergangsregelung unterfallen, gemäß Berechnung im Einzelfall
10
Anteil EE an der Wärmebereitstellung oder dem Wärme-/Kälteenergiebedarf